Arbeitsschutz
Überbetriebliche arbeitssicherheitstechnische Betreuung gemäß § 19 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz hat ein Unternehmer zur Wahrnehmung der Aufgaben der Arbeitssicherheit Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Übernahme ihrer unternehmerischen Pflichten durch:
Beratung
- zur Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen,
- bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie von sozialen und sanitären Einrichtungen,
- bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von neuen Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
- bei der Auswahl und Erprobung von persönlichen Körperschutzmitteln,
- bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen (z. B. Bildschirmarbeitsplätze, Büroarbeitsplätze) sowie der Arbeitsumgebung
Schulungen/Unterweisungen zu den Themen
- Arbeitsschutz
- Brandschutz
- sowie sonstigen fachspezifischen Themen
Prüfung/Messung
- von Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren, insbesondere vor ihrer Inbetriebnahme (z. B. hinsichtlich Lärm, Schadstoffen, Beleuchtung – als orientierende Messungen)
Beobachtungen
- systematische Begehungen von Arbeitsstätten und Einrichtungen und Mitteilung der festgestellten Mängel an die für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortliche Person in Form eines Berichtes,
- Unterbreitung von Vorschlägen zur wirtschaftlichen Mängelbeseitigung,
- Benutzung der Körperschutzmittel
Untersuchungen
- von Arbeitsplätzen und Tätigkeiten (Gefährdungs- und Belastungsanalysen),
- von Unfallursachen, ihre analytische Auswertung und daraus abgeleitet die Erarbeitung von Vorschlägen zur künftigen Vermeidung,
- orientierende Messungen (z. B. Lärm, Gefahrstoffe, Klima, Beleuchtung)
Erarbeitung
- von Gefährdungs- und Belastungsanalysen
- von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
- von Betriebsanweisungen,
- Brandschutzordnungen,
- Sicherheitsaushängen