Leistungen

Arbeitsschutz

Überbetriebliche arbeitssicherheitstechnische Betreuung gemäß § 19 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz hat ein Unternehmer zur Wahrnehmung der Aufgaben der Arbeitssicherheit Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Übernahme ihrer unternehmerischen Pflichten durch:

Laserschutzbeauftragter-Gerätesicherheit-Brandschutzhelfern-Gefahrstoffbeauftragten-Sicherheitsbeauftragten-Brandschutz-Arbeitsschutz-Belastungsanalysen-Gefahrenanalysen-Berlin-Rudow-101

Beratung

  • zur Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen,
  • bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie von sozialen und sanitären Einrichtungen,
  • bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von neuen Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
  • bei der Auswahl und Erprobung von persönlichen Körperschutzmitteln,
  • bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen (z. B. Bildschirmarbeitsplätze, Büroarbeitsplätze) sowie der Arbeitsumgebung

 

Schulungen/Unterweisungen zu den Themen

  • Arbeitsschutz
  • Brandschutz
  • sowie sonstigen fachspezifischen Themen

 

Prüfung/Messung

  • von Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren, insbesondere vor ihrer Inbetriebnahme (z. B. hinsichtlich Lärm, Schadstoffen, Beleuchtung – als orientierende Messungen)

 

Beobachtungen

  • systematische Begehungen von Arbeitsstätten und Einrichtungen und Mitteilung der festgestellten Mängel an die für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortliche Person in Form eines Berichtes,
  • Unterbreitung von Vorschlägen zur wirtschaftlichen Mängelbeseitigung,
  • Benutzung der Körperschutzmittel

 

Untersuchungen

  • von Arbeitsplätzen und Tätigkeiten (Gefährdungs- und Belastungsanalysen),
  • von Unfallursachen, ihre analytische Auswertung und daraus abgeleitet die Erarbeitung von Vorschlägen zur künftigen Vermeidung,
  • orientierende Messungen (z. B. Lärm, Gefahrstoffe, Klima, Beleuchtung)

 

Erarbeitung

  • von Gefährdungs- und Belastungsanalysen
  • von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
  • von Betriebsanweisungen,
  • Brandschutzordnungen,
  • Sicherheitsaushängen

Unsere Prozesse

  • Beratung

  • Schulungen/Unterweisung zu den Themen

  • Prüfung/Messung

  • Beobachtungen

  • Untersuchungen

  • Erarbeitung

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