Leistungen

Gerätesicherheit

Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte nach DGUV V3 (ehemals BGV A3)

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Warum werden Prüfungen gefordert?

Wer ein technisches Betriebsmittel herstellt, in den Verkehr bringt oder anderen für ihre Tätigkeit zur Verfügung stellt, hat für dessen ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen. Bei elektrotechnischen Betriebsmitteln sind Defekte an den sicherheitstechnischen Einrichtungen und damit die auftretenden Gefährdungen nicht immer offensichtlich. Dem Nichtfachmann ist es daher kaum möglich, sie zu erkennen. Hinzu kommt, dass er aufgrund fehlender Kenntnisse die möglichen Gefährdungen unterschätzt und dann selbst bei erkennbaren Mängeln keine Elektrofachkraft hinzuzieht.

Eine Prüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte ist notwendig, wenn

  • der dafür vorgesehene Termin herangekommen ist,
  • ein möglicherweise defektes Gerät ermittelt wird,
  • Gefährdungs- und Belastungsanalysen erstellt werden,
  • sich auf einem Gerät kein Hinweis über die ordnungsgemäße Durchführung einer Prüfung befindet,
  • Geräte unsachgemäß benutzt, gelagert oder auf andere Weise übermäßig beansprucht wurden,
  • gleichartige Geräte teilweise erhöhte Ausfallquoten aufweisen, so dass mit einem entstehenden Mangel gerechnet werden muss,
  • ein betriebsfremdes Gerät entdeckt wird.

 

Welchen Nutzen hat die rechtzeitige und regelmäßige Prüfung?

Durch rechtzeitige und regelmäßige Prüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte wird aktiver Arbeitsschutz im Unternehmen betrieben. Ausfälle der Geräte und Unfallzahlen werden auf ein Minimum begrenzt, was sich positiv auf das Ergebnis des Unternehmens auswirkt. Die unangenehmen Formalitäten und Bemerkungen, die sich bei dem Besuch eines Mitarbeiters der Berufsgenossenschaft oder des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (Gewerbeaufsicht) ergeben können, sind nur am Rande erwähnt.

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