Über uns

Diplom-Ingenieur (FH) Ingo Schneider

Gegründet zur Jahrtausendwende unterstützen wir seitdem kleine und mittelständische Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen in allen Fragen rund um die Themen Arbeitssicherheit, Gerätesicherheit, Brandschutz, Einbruchschutz und Sicherheits- und Gesundheitskoordination. Wir kümmern uns sowohl um die kleine Arztpraxis als auch um Großunternehmen mit verschiedenen Standorten deutschlandweit.

Wir bieten „alles aus einer Hand“ an, wobei Sie jeweils nur einen Ansprechpartner haben. Dadurch haben wir die Möglichkeit, unsere Leistungspalette flexibel und kostengünstig zu halten, ohne an Qualität einzubüßen. Wir bauen mit unseren Kunden ein vertrauensvolles Miteinander auf, wodurch unsere Betreuung nachhaltig wird. Dafür ist absolute Vertraulichkeit unerlässlich!

Aufgaben

Gebiete

Laserschutzbeauftragter-Gerätesicherheit-Brandschutzhelfern-Gefahrstoffbeauftragten-Sicherheitsbeauftragten-Brandschutz-Arbeitsschutz-Belastungsanalysen-Gefahrenanalysen-Berlin-Rudow-101

Arbeitsschutz

Überbetriebliche arbeitssicherheitstechnische Betreuung gemäß § 19 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz hat ein Unternehmer zur Wahrnehmung der Aufgaben der Arbeitssicherheit Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Übernahme ihrer unternehmerischen Pflichten durchErfahren Sie mehr... »
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Brandschutz

Zum Brandschutz gehören alle Einrichtungen und Geräte, die zum Schutz von Mensch, Umwelt und Sachwerten im Fall eines Brandes eingebaut oder bereitgehalten werden. Für den Architekten, der ein Gebäude plant, sind alle vom Gesetzgeber oder von sonstigen Institutionen geforderten baulichen Maßnahmen interessant, die diesem Zweck dienen und das Risiko für Leib und Leben oder den Sachschaden möglichst geringhalten sollen.Erfahren Sie mehr... »
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Gerätesicherheit

Wer ein technisches Betriebsmittel herstellt, in den Verkehr bringt oder anderen für ihre Tätigkeit zur Verfügung stellt, hat für dessen ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen. Bei elektrotechnischen Betriebsmitteln sind Defekte an den sicherheitstechnischen Einrichtungen und damit die auftretenden Gefährdungen nicht immer offensichtlich. Dem Nichtfachmann ist es daher kaum möglich, sie zu erkennen. Hinzu kommt, dass er aufgrund fehlender Kenntnisse die möglichen Gefährdungen unterschätzt und dann selbst bei erkennbaren Mängeln keine Elektrofachkraft hinzuzieht.Erfahren Sie mehr... »
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Laserschutzbeauftragter

Bei Benutzung eines Lasers der Klasse 3B und 4 (nach EN 60825-1) bzw. 3b und 4 (nach DIN VDI 0837) muss ein Laserschutzbeauftragter vom Unternehmer schriftlich bestellt werden. Der Unternehmer kann diese Aufgabe selbst übernehmen.Grundlage für die Bestellung ist § 6 der DGUV V12 Laserstrahlung; Laserschutzbeauftragte müssen ausreichende Fachkunde besitzen. Diese kann entweder durch die berufliche Ausbildung oder auch über Erfahrung nachgewiesen werden. Weiterhin wird in der Durchführungsanweisung die Teilnahme an einem Lehrgang empfohlen, die den Vorschriften der Berufsgenossenschaften entspricht.Erfahren Sie mehr... »

Schulungen

Schulungen: Zu allen Wichtigen Themen aus Arbeitsschutz Brandschutz und Erste Hilfe, sowie die Ausbildung von Brandschutzhelfern und Sicherheitsbeauftragten.



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